Planung

Raumordnungsverfahren für das Vorhaben Flughafen Berlin Brandenburg International

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg informiert die Öffentlichkeit gemäß § 7 der Verordnung über die Durchführung von Raumordnungsverfahren über den Abschluß des Raumordnungsverfahrens tür das Vorhaben "Flughafen Berlin Brandenburg International". Das Raumordnungsverfahren wurde am 17. November 1994 nach 6monatiger Dauer abgeschlossen. Dabei wurden ca. 5.300 Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern und 11O Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange bearbeitet und berücksichtigt.

Wesentliche Aussagen der landesplanerischen Beurteilung sind:

  • Die Errichtung des Flughafens am Standort Schönefeld-Süd entspricht nicht den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung, da dort insbesondere die Lebensqualität von 30.000 Menschen durch Lärmbelastungen erheblich eingeschränkt würde und umfangreiche Umsiedlungen notwendig wären.
  • Die Errichtung des Flughafens an den Standorten Jüterbog-Ost oder Sperenberg entspricht unter Beachtung von Maßgaben den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung. Sie sind aus Lärmgesichtspunkten weniger problematisch als Schöneld-Süd. Diese Standorte würden einen starken Entwicklungsimpuls in einer strukturschwachen Region bedeuten; zugleich könnten ehemalige Militärflächen genutzt und im Rahmen der Bauarbeiten von Altlasten entsorgt werden. Sowohl am Standort Jüterbog-Ost als auch am Standort Sperenberg ließe sich der Flughafen gut in das IC/ICE-Netz der Deutschen Bahn einbinden. An beiden Standorten würde es zwar teilweise erhebliche Eingriffe in den Naturhaushalt geben, die jedoch weitgehend ausgeglichen werden könnten. Für Jüterbog-Ost ist hierfür die wertvolle Naturschutzfläche des Truppenübungsplatzes Altes Lager/Forst Zinna vorgesehen. Für Sperenberg muß Sorge getragen werden, daß die Konversionsstandorte Kummersdorf Gut und Wünsdorf in das Gesamtkonzept einbezogen werden.
  • Ab einem jährlichen Aufkommen von über l5 Mio Passagieren - 1993 waren es 9,8 Mio - wird ein neuer Flughafen als notwendig erachtet, da dann die Kapazitätsgrenze der bestehenden drei Berliner Flughäfen (Tegel, Tempelhof, Schönefeld) erschöpft ist. Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg geht davon aus, daß die Grenze von über l5 Mio nach 2000 erreicht sein wird.
  • Die von der BBF prognostizierten jährlichen Passagierzahlen werden vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung als überhöht angesehen, da sie auf veralteten Daten beruhen und von einem zu starken Wirtschafts- und Bevölkerungswachstum in den nächsten Jahren ausgehen. Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung nimmt für 2004 17 Mio Passagiere an.
  • Ein Flughafenneubau wird gegenüber dem Status quo, dem Weiterbetrieb der drei Berliner Flughäfen einschließlich eines Ausbaus von Schönefeld, bevorzugt.
  • Das Projekt soll auf zwei Start- und Landebahnen mit jeweils vier Kilometern Länge in der ersten Ausbaustufe und bei darüber hinausgehendem Bedarf auf eine dritte Bahn im Endausbau beschränkt bleiben.
  • Eine Umsiedlung des Ortes Schöneweide wird bei Errichtung von drei Start- und Landebahnen nicht erforderlich.
  • Um ökonomische, ökologische und gesundheitliche Vorteile gegenüber der jetzigen Situation zu erreichen, erachtet es das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg für notwendig, die bestehenden Berliner Flughäfen parallel zur Inbetriebnahme von "Berlin Brandenburg International" zu schließen. Zur Verkehrsanbindung wird gefordert, daß mit Inbetriebnahme des neuen Flughafens eine zeitgleiche Anbindung mit Schiene und Straße und eine Verknüpfung mit Berlin und anderen Zentren gewährleistet ist.

Die landesplanerische Beurteilung kann in den Ämtern, amtsfreien Gemeinden, Landkreisen und Bezirksämtem, in denen die Antragsunterlagen ausgelegen haben, zu den ortsüblichen Sprechzeiten eingesehen werden. Im Land Berlin wird die Einsichtnahme im Zeitraum vom 1. bis 28. Februar 1995 an folgenden Auslegungsstellen gewährleistet:

  • Umweltamt Köpenick, Lindenstraße 34
  • Rathaus Neukölln, Zimmer A 360, Karl-Marx-Straße 83
  • Rathaus Treptow, Bürgerberatungsstelle, Neue Krugallee 4
  • Umweltamt Tempelhof, Raum 234, Rathausstraße 27

Außerdem besteht die Möglichkeit, Einsicht in die Verfahrensakte beim Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg zu nehmen.

Bekanntmachung vom 18.01.1995, veröffentlicht im Amtsblatt für Bertin vom 27.01.1995. Telefon der Senatsverkehrsverwaltung bei Fragen: 2122 2036

Senatsverwaltung für Verkehr und Betriebe

aus SIGNAL 1/1995 (Februar 1995), Seite 9-10

 

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