Regionalverkehr

Umgeleiteter RE fährt Reisenden vor der Nase davon

Die DB AG vermasselt einen Ausflug - Geld zurück vom Chef

Herr V. wollte sich die älteste Glashütte Deutschlands anschauen, südlich von Berlin, nahe der Ortschaft Klasdorf. Doch er hatte kein Auto, und der Haltepunkt Klasdorf ist seit Jahren geschlossen. Da er erfuhr er, daß in Klasdorf am darauffolgendem Wochenende ausnahmsweise Züge halten sollten: das Museumsdorf Glashütte sollte am 15./16. Mai feiern.

Mit einem Freund begab sich Herr V. zum Bahnhof Zoo und erwarb - da im Besitz einer „Umweltkarte Premium ABC" für Berlin und das Umland - zwei Anschlußfahrausweise für die Fahrt bis nach Klasdorf.

Inzwischen war die planmäßige Abfahrtszeit des RE in Richtung Dresden herangerückt. Die Anzeige auf dem Bahnsteig kündete kurioserweise einen RE über Doberlug-Kirchhain nach Zürich (sic!) an, da ertönte es aus dem Lautsprecher: "Wegen einer betrieblichen Störung auf der Stadtbahn verkehrt der RE nach Dresden heute vom Bahnhof Lichtenberg, Gleis 21. Fahrgäste benutzen bis Lichtenberg bitte die S-Bahn".

Die S-Bahn kam sofort und erreichte knapp eine halbe Stunde später Lichtenberg. Der RE 4551 war schon weg. Der Aufsichtsbeamte bedauerte: „Ich habe der Transportleitung gesagt, daß der RE bis 14.30 Uhr auf die S-Bahn aus Zoo warten müßte, aber die bestand darauf, den Zug um 14.21 Uhr abfahren zu lassen."

Auf den nächsten RE (zwei Stunden später) wollten Herr V. und sein Begleiter nicht warten. Beide - und auch andere Kunden - wollten ihr Geld zurück! „Damit gehen Sie mal zum Chef" reagierte die Mitarbeiterin am Schalter in Lichtenberg auf die Bitte um Fahrpreiserstattung. Der Chef des Reisezentrums war bereits bemüht, einen erbosten Fahrgast zu besänftigen. Nach dem Ausfüllen eines Formulars erstattete er auch die 11,20 DM für die Fahrkarten nach Klasdorf, aber für die von der S-Bahn ausgestellten Tickets zur Rückfahrt sei er nicht zuständig. „Da gehen sie rüber zum S-Bahn-Schalter, aber ich sage Ihnen gleich, dort kriegen Sie kein Geld".

In der Tat erklärte der Angestellte am S-Bahn-Schalter, eine Rückerstattung sei nur auf ein Konto möglich und das könne bis zehn Wochen dauern. Damit ließ sich Herr V. nicht abspeisen. Man „einigte" sich schließlich auf „Schadensersatz" in Form einer ABC-Tageskarte (Wert 8,50 DM). Auf die restlichen 2,70 DM verzichtete Herr V. Das Ausfüllen des Antrags war ihm zu lästig. Mittlerweile eine Stunde bürokratisches Hickhack und ein verpatzter Ausflug - es reichte!

IGEB

aus SIGNAL 4/1999 (Juli 1999), Seite 13

 

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