Regional- und Fernverkehr

Mehr als 1,6 Milliarden Euro EU-Fördermittel für Schienenprojekte in Deutschland

Falsche Prioritätensetzung, Beispiel „Stuttgart 21“. Allein 0,6 der 1,6 Mrd. Euro der EU-Mittel für deutsche Schienenprojekte fließen in das äußerst fragwürdige Projekt der Aus- und Neubaustrecke Stuttgart—Wendlingen mit dem Hbf als Tunnelbahnhof.

Entsprechend der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Kofinanzierung von Verkehrsprojekten im Rahmen der TEN-Finanzierungsverordnung „Connecting Europe Facility (CEF)“ vom September 2014 gingen seitens der einzelnen EU-Staaten insgesamt 700 Anträge ein. Das Antragsvolumen überstieg dabei das verfügbare EU-Budget um den Faktor 2,7. Deutschland hatte in diesem Zusammenhang für 15 Schienenverkehrsprojekte Förderanträge gestellt (siehe auch SIGNAL 3/2015).

Bahnhof von oben.
Foto: Christian Schultz

Am 29. Juni 2015 stellte die EU-Kommissarin für Verkehr, Violeta Bulc, die Ergebnisse dieses ersten Aufrufs vor. Der entsprechende Finanzierungsbeschluss wurde durch den CEF-Ausschuss am 10. Juli 2015 angenommen. Im Ergebnis werden nunmehr EU-Mittel in einer Höhe von 13,1 Mrd. Euro für insgesamt 276 Verkehrsprojekte Europas bereitgestellt.

Erfreulich: Aus dem EU-Fördertopf CEF fließen allein 1,7 Mrd. Euro nach Deutschland. Schwerpunktmäßig profitieren davon Schienenprojekte mit einem Volumen von rund 1,6 Mrd. Euro. Beantragte hatte der Bund zwar Schienenprojekte mit einem Volumen von 2,6 Mrd. Euro, doch musste man damit rechnen, dass einige Projekte vermindert und einige gar nicht gefördert werden – siehe Tabelle.

Die finanzielle Beteiligung der EU beträgt je nach Art des Projekts zwischen 20 und 85 Prozent. Der höchste Kofinanzierungssatz wurde in Deutschland mit 50 Prozent für die Planungen der Schienenanbindung der Festen Fehmarn-Belt-Querung gewährt.

Die einzelnen Finanzhilfevereinbarungen werden nun von der Exekutivagentur für Innovation und Netze (INEA) erstellt und im zweiten Halbjahr 2015 mit den Projektbegünstigten unterzeichnet.

Erfreulich: Erstmals EU-Fördermittel für die Umrüstung von Güterwagen mit „Flüsterbremsen“

alttag
Positiv ist die EU-Förderung der Ausrüstung von Güterwagen mit „Flüsterbremsen“. Die Reduzierung der Lärmemissionen ist letztlich Voraussetzung für eine Verbesserung der Akzeptanz des Schienengüterverkehrs. Foto: Christian Schultz (Aufnahme in Königstein/Sächs. Schweiz)

Positiv ist weiterhin, dass seitens der EU auch Finanzhilfen für die Ausrüstung von insgesamt 16 000 Güterwagen mit „Flüsterbremsen“ bereitgestellt werden. Hierfür wurden rund 5,6 Mio Euro bewilligt. Damit kann ein wichtiger Beitrag zur Reduzierung von Lärmemissionen und somit zu mehr Akzeptanz des Schienengüterverkehrs geleistet werden.

Grundsätzlich ermöglicht die Bewilligung der Förderanträge die Beschleunigung etlicher Projekte im Schienenverkehr, deren Realisierung sich angesichts der chronischen Unterfinanzierung teilweise bereits über Jahrzehnte hinzieht. Der zügige Abschluss dieser Bauprojekte trägt dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit der Schiene in diesen Relationen zu stärken.

Des Weiteren erhalten damit auch die umweltpolitisch notwendigen Verlagerungsziele „Mehr Verkehr auf die Schiene“ (s. u. a. EU-Weißbuch Verkehr) die entsprechende finanzielle Unterstützung.

Falsche Prioritätensetzung zugunsten von „Stuttgart 21“

Bahnbaustelle
Falsche Prioritätensetzung, Beispiel Ausbaustrecke Berlin—Dresden. Dieses Projekt wird von der EU nicht gefördert, dabei wäre der Fördermittelbedarf hier sehr viel geringer als bei „Stuttgart 21“, aber der Nutzen durch Fahrzeitverkürzung groß – und überfällig. Im Bild der neue Straßentunnel in Dahlewitz, der den Bahnübergang ersetzt. Foto: Christian Schultz

Unverständlich ist aber, dass einerseits für sehr umstrittene, teure und nur langfristig zu realisierende Großprojekte wie Stuttgart 21 EU-Fördermittel in überdurchschnittlicher Höhe bewilligt wurden, andererseits Projekte, die für Kunden des Personen- und Güterverkehrs einen vergleichsweise höheren Nutzen haben und helfen, Kapazitätsengpässe zu beseitigen, völlig unberücksichtigt geblieben sind. Dies betrifft z.B. den Ausbau der Strecke Berlin—Dresden (Antragssumme 47,72 Mio. Euro) und die Elektrifizierung der Strecke Regensburg—Furth im Wald (Antragssumme 6,0 Mio. Euro). Letzteres Projekt trägt auch dazu bei, die noch immer bestehende Elektrifizierungslücke zwischen Hof und Regensburg sukzessive zu schließen.

Tabelle
Tabelle: IGEB

Das Jahr 2014 war das erste Planungsjahr im Rahmen des CEF, der nächste Aufruf, Förderanträge zu stellen, folgt voraussichtlich 2016. Bereits bei der Antragstellung wäre es erforderlich, hierfür ausschließlich Projekte auszuwählen, mit denen gezielt Engpässe auf der Schiene beseitigt und die Ziele des EU-Weißbuchs Verkehr umgesetzt werden können. Darin ist eine Verringerung der Treibhausgasemissionen durch den Verkehr um mindestens 60 Prozent bis 2050 (Basisjahr 1990) festgelegt. Entsprechend der Planung sollen dazu u. a. 30 Prozent des Straßengüterverkehrs bei Entfernungen über 300 km bis zum Jahr 2030 auf Bahn und Binnenschiff verlagert werden und mehr als 50 Prozent schließlich bis 2050! Das ist mit einer prioritären Finanzierung von Stuttgart 21 mit Sicherheit nicht zu erreichen.

Deutscher Bahnkunden-Verband (DBV) und IGEB Fernverkehr

aus SIGNAL 5/2015 (November 2015), Seite 24-25

 

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