Regionalverkehr

Bis zum allerletzten!

Deutsche Bahn muss die Fahrgäste auf allen Bahnhöfen aktiv informieren

Fahrgäste haben Rechte. Dazu zählt auch das Recht auf Information. Zum Beispiel, wenn Züge Verspätung haben oder gar ausfallen. Daraus erwächst natürlich die Verpflichtung, diese Information zur Verfügung zu stellen. Nicht irgendwann, irgendwo auf Abruf, sondern aktiv dort, wo der Fahrgast im Regelfall auf seinen Zug wartet: auf dem Bahnhof.

Darauf verweist auch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) und ordnete 2010 an, dass gemäß der „Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr“ (Kapitel IV Artikel 18) auf allen Bahnhöfen entsprechende technische Voraussetzungen zur aktiven Fahrgastinformation zu schaffen sind (siehe auch Signal 2/2013). Deshalb forderte das EBA von der Deutschen Bahn, alle Bahnhöfe, auf denen eine aktive Fahrgastinformation noch nicht möglich ist, mindestens mit einem Dynamischen Schriftanzeiger (DSA) auszustatten.

Die DB war jedoch der Meinung, dass der finanzielle Aufwand bei 1800 ihrer kleinen Bahnhöfe unverhältnismäßig sei und klagte gegen den Bescheid. Im Januar 2013 verlor die Bahn in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht in Köln (18 K 4907/11). In zweiter Instanz wies das Oberverwaltungsgericht Münster im Mai 2014 die Berufung zurück (16 A 494/13). Zu guterletzt ging die Bahn wegen der 300 kleinsten Bahnhöfe und Haltepunkte nochmals vor dem Bundesverwaltungsgericht in Revision. Aber auch die obersten Richter entschieden am 9. September 2015 gegen die DB (BVerwG 6 C 28.14). Sie sahen die finanziellen Belastungen der Bahn durch eine angemessene Kundeninformation nicht als unverhältnismäßig an.

DSA Anzeiger am Bahnsteig.
Zumindest ein solcher „Dynamischer Schriftanzeiger“ (hier in Fürstenwalde (Spree) Süd) muss auf jeder Bahnstation vorhanden sein, um die Fahrgäste über Störungen aller Art aktuell informieren zu können. Das ist jetzt durch das Bundesverwaltungsgericht abschließend entschieden worden. Foto: Stefan Retzlaff

Der Berliner Fahrgastverband IGEB begrüßt das Urteil und sieht darin eine Stärkung für das Recht auf Information jedes Fahrgastes. Auch im ländlichen Bereich, auf den letzten 300 kleinen „Dorfbahnhöfen“, wo gerade keine alternativen Informationsquellen bestehen, ist ein Dynamischer Schriftanzeiger eine preiswerte Möglichkeit, dieses sicherzustellen. Es kann nicht sein, dass ein Reisender stets sicherheitshalber telefonieren muss, weil sein Zug verspätet sein oder ausfallen könnte.

Gut, dass nun höchstrichterlich bestätigt ist: Die aktive Fahrgastinformation ist eine Bringepflicht des Eisenbahnunternehmens oder des Bahnhofsbetreibers. Überall! (BfVst)

Berliner Fahrgastverband IGEB

aus SIGNAL 5/2015 (November 2015), Seite 27

 

Die Jahrgänge



Die SIGNAL-Jahrgänge in der Übersicht:

» 2023
» 2022
» 2021
» 2020
» 2019
» 2018
» 2017
» 2016
» 2015
» 2014
» 2013
» 2012
» 2011
» 2010
» 2009
» 2008
» 2007
» 2006
» 2005
» 2004
» 2003
» 2002
» 2001
» 2000
» 1999
» 1998
» 1997
» 1996
» 1995
» 1994
» 1993
» 1992
» 1991
» 1990
» 1989
1988
1987
1986
1985
1984
1983
1982
» 1981
» 1980
ANZEIGE

aktuelles Heft

TitelbildSeptember 2023

komplettes Heft »

Die Themen der aktuellen Ausgabe 03/2023:

» Straßenbahneröffnung zum U-Bf. Turmstraße
» M4: Zwei Jahre „Bau”-Fahrplan
» Perlen vor die Schnüre: Gute Linienperlschnüre leicht verständlich gestalten
» Zugausfall bei einem Rail&Fly-Ticket
» Deutschlandticket – das Sommermärchen muss fortgeführt und weiterentwickelt werden
» Drei Thesen zum Deutschlandticket



neu hier?
Links lesen Sie einen Artikel aus dem Internetarchiv der Fachzeitschrift Signal, die sich mit Verkehrspolitik für Berlin und Deutschland auseinandersetzt.

Auf signalarchiv.de finden Sie zusätzlich zu ausgewählten Artikeln aus dem aktuellen Heft auch viele ältere Artikel dieser Zeitschrift.





Kontakt - Abo - Werbung - Datenschutz - Impressum
Herausgeber: Interessengemeinschaft Eisenbahn, Nahverkehr und Fahrgastbelange Berlin e.V.
  © GVE-Verlag / signalarchiv.de / holger mertens 2008-2013 - alle Rechte vorbehalten